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Wichtiger Hinweis für unsere Kunden |
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Mittwoch, den 22. Juni 2011 um 18:01 Uhr |
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Sie verlieren Ihren Status zum „Bekannten Versender“ bis zum März 2013. Eine Prüfung für alle Versender durch das Luftfahrtbundesamt ( LBA) wird in Zukunft Pflicht. Die Bestätigung Ihres „Reglementierten Beauftragten“ reicht dann nicht mehr. Sie müssen jetzt handeln!
Neue Sicherheitsbestimmungen und EU-Richtlinien sollen helfen, die Versender-Kette noch sicherer zu machen. Die Airfreight Express Global GmbH als zertifizierter „Reglementierter Beauftragter“ auditierte Ihnen bisher den Status „Bekannter Versender“ in einer Übergangsfrist.
Ab März 2013 wird eine Prüfung für alle Versender durch das Luftfahrtbundesamt ( LBA) Pflicht. Für diese Zulassung empfehlen wir sofort beim LBA einen entsprechenden Antrag zu stellen und sich zertifizieren zu lassen.
Warum schon jetzt? Die Behörde weist darauf hin, dass es durch die Flut von Anträgen zu sehr langen Bearbeitungszeiten kommen kann.
Welche Alternativen haben Sie?
Es gibt für Sie ab dem Stichtag nur zwei Möglichkeiten:
- Sie haben die LBA-Zertifizierung und bleiben konkurrenzfähig.
- Ihre Sendungen werden als von „Unbekannten Versendern“ eingestuft und am Flughafen einer 100prozentigen Kontrolle unterzogen. Das kostet Zeit und Geld und ist und je nach Art und Beschaffenheit der Fracht auch nur mit großem Aufwand durchführbar. Sie haben also einen deutlichen wirtschaftlichen Nachteil!
Die Hintergründe:
Die Zulassung „Bekannter Versender“ war bis Mai 2010 noch Aufgabe der Airfreight Express Global GmbH als Ihr „Reglementierter Beauftragter“. Mit Inkrafttreten der EG-Verordnung 300/2008 und ihrer Durchführungsverordnung 185/2010 wurde eine veränderte Vorgehensweise festgelegt - die behördliche Zulassung für alle Versender, analog der bisherigen Zulassung für „Reglementierte Beauftragte“.
Eine Übergangsregelung (bis 25.03.2013) gestattet „Bekannten Versendern“ momentan den Versand von Luftfrachtsendungen ohne zusätzliche Kontrollmaßnahmen, vorausgesetzt, dem Ihrem „Reglementierten Beauftragten“ liegt eine vor dem 28.04.2010 unterzeichnete Sicherheitserklärung vor.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Luftfahrtbundesamtes unter www.lba.de. |